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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

📋 Inhaltsverzeichnis

  • §1 Geltungsbereich
  • §2 Vertragsgegenstand
  • §3 Mitgliedschaft
  • §4 Mitgliedsbeiträge
  • §5 SEPA-Lastschriftverfahren
  • §6 Vermittlungstätigkeit
  • §7 Pflichten des Mitglieds
  • §8 Pflichten der MKKV-AG
  • §9 Datenschutz
  • §10 Haftung
  • §11 Laufzeit und Kündigung
  • §12 Widerrufsrecht
  • §13 Empfehlungsprogramm
  • §14 Schlussbestimmungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MKKV - Model, Komparsen & Künstlervermittlungsagentur (nachfolgend "Agentur" oder "MKKV") und ihren Mitgliedern (nachfolgend "Mitglied") im Rahmen der Vermittlung von Models, Schauspielern, Komparsen und Künstlern. Abweichende Bedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand

Die MKKV vermittelt ihre Mitglieder an Auftraggeber (z.B. Werbeagenturen, Filmproduktionen, Veranstalter) für Engagements in den Bereichen Model, Schauspiel/Komparse und Künstler. Die Agentur handelt als Vermittlerin und nicht als Arbeitgeberin des Mitglieds. Der Vertrag zwischen Mitglied und Auftraggeber kommt direkt zustande.

§3 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft bei der MKKV setzt die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller im Mitgliedsantrag geforderten Daten voraus. Die Agentur behält sich vor, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Mit Abschluss der Mitgliedschaft wird das Mitglied in die Vermittlungsdatenbank der Agentur aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der Unterlagen durch die Agentur.

(3) Das Mitglied versichert, dass es mindestens 18 Jahre alt ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

§4 Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags richtet sich nach den vom Mitglied ausgewählten Vermittlungsbereichen:

  • Model: 5,99 € pro Monat
  • Schauspieler / Komparse: 4,99 € pro Monat
  • Künstler: 1,99 € pro Monat

(2) Bei Auswahl mehrerer Bereiche addieren sich die Beiträge entsprechend.

(3) Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen.

(4) Die Agentur erhebt keine Provisionen oder sonstige Vermittlungsgebühren. Das Mitglied behält 100% seiner Gagen.

Wichtiger Hinweis: Erst mit der finalen Aufnahmebestätigung durch die Agentur wird der Mitgliedsbeitrag fällig. Bis dahin entstehen keine Kosten.

§5 SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Das Mitglied ermächtigt die MKKV, die monatlichen Mitgliedsbeiträge von seinem angegebenen Konto per SEPA-Lastschrift einzuziehen.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich, sein Konto ausreichend zu decken. Entstehende Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.

(3) Das Mitglied kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung die Rückbuchung des eingezogenen Betrags verlangen. Die Frist beginnt mit der Belastungsbuchung.

(4) Änderungen der Bankverbindung sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

§6 Vermittlungstätigkeit

(1) Die MKKV bemüht sich um eine aktive und erfolgreiche Vermittlung ihrer Mitglieder. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht jedoch nicht.

(2) Die Agentur entscheidet nach bestem Ermessen, welche Mitglieder sie für konkrete Anfragen vorschlägt. Dabei werden die im Mitgliedsantrag gemachten Angaben berücksichtigt.

(3) Das Mitglied wird vor jeder Vermittlung über die konkreten Bedingungen des Engagements informiert. Das Mitglied entscheidet selbst, ob es ein Engagement annehmen möchte.

(4) Im Falle einer Absage des Mitglieds ohne triftigen Grund behält sich die Agentur vor, das Mitglied bei zukünftigen Vermittlungen weniger zu berücksichtigen.

§7 Pflichten des Mitglieds

(1) Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten, Kontaktdaten, Verfügbarkeit oder anderer relevanter Informationen (z.B. Körpermaße, Haarfarbe, Tätowierungen) der Agentur unverzüglich schriftlich per E-Mail an mitgliederservice@mkkv-ag.de oder telefonisch mitzuteilen. Die Agentur wird die Änderungen dann in ihrer internen Datenbank vornehmen. Ein eigener Mitgliederbereich mit Selbstverwaltung besteht nicht.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, der Agentur mitgeteilte Änderungen wahrheitsgemäß anzugeben. Falschangaben können zur Kündigung der Mitgliedschaft führen.

(3) Das Mitglied verhält sich bei Castings, Shootings und Aufträgen professionell und termintreu.

(4) Bei Annahme eines Engagements ist das Mitglied für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber selbst verantwortlich.

(5) Das Mitglied ist verpflichtet, der Agentur erfolgreiche Buchungen (auch solche, die nicht über die Agentur zustande gekommen sind) auf Anfrage mitzuteilen.

§8 Pflichten der MKKV

(1) Die Agentur verarbeitet die Daten des Mitglieds gemäß der Datenschutzerklärung und stellt sicher, dass nur befugte Mitarbeiter Zugriff auf die Daten haben.

(2) Die Agentur bemüht sich um eine aktive Akquise von Auftraggebern und Vermittlungsmöglichkeiten.

(3) Die Agentur informiert das Mitglied zeitnah über konkrete Vermittlungsanfragen.

(4) Im Falle einer Fehlbuchung (das vorgeschlagene Mitglied entspricht nicht den Anforderungen) trägt die Agentur die angefallenen Kosten.

§9 Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds gemäß der DSGVO und der gesonderten Datenschutzerklärung. Das Mitglied willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für die Vermittlungstätigkeit ein. Eine Weitergabe an Dritte (Auftraggeber) erfolgt nur im Rahmen konkreter Vermittlungsanfragen und nur mit Information des Mitglieds.

§10 Haftung

(1) Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Eine Haftung für entgangene Gagen oder Aufträge ist ausgeschlossen, da kein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht.

§11 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch die Agentur und läuft zunächst auf unbestimmte Zeit.

(2) Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Verstößen des Mitglieds gegen die Pflichten aus §7
  • Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen
  • Betrügerischen Angaben im Mitgliedsantrag

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

§12 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Die Widerrufsbelehrung ist dem Mitglied vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt worden.

(2) Das Mitglied hat ausdrücklich zugestimmt, dass die Agentur mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Bei wirksamem Widerruf nach Beginn der Dienstleistung ist das Mitglied zur Zahlung eines angemessenen Betrags verpflichtet.

§13 Empfehlungsprogramm

(1) Die MKKV betreibt ein Empfehlungsprogramm für ihre aktiven Mitglieder. Mitglieder, die andere Personen zur Mitgliedschaft bei der MKKV empfehlen, können hierfür eine Prämie erhalten.

(2) Voraussetzungen für die Prämie:

  • Das empfehlende Mitglied ist zum Zeitpunkt der Auszahlung aktiv und hat keine Zahlungsrückstände
  • Das geworbene Mitglied ist mindestens 6 Monate ununterbrochen aktiv
  • Das geworbene Mitglied hat keine Zahlungsrückstände
  • Das geworbene Mitglied hat die Mitgliedschaft in den Bereichen Model (5,99€/Monat) und/oder Schauspieler/Komparse (4,99€/Monat) abgeschlossen (reine Künstlermitgliedschaften sind ausgeschlossen)
  • Das geworbene Mitglied hat im Mitgliedsantrag die Empfehler-ID des empfehlenden Mitglieds korrekt angegeben

(3) Prämienstaffelung pro Kalenderjahr:

  • Für die 1. bis 10. erfolgreiche Empfehlung: 10€ pro Empfehlung
  • Für die 11. bis 20. erfolgreiche Empfehlung: 15€ pro Empfehlung
  • Maximaler Auszahlungsbetrag pro Kalenderjahr: 250€

(4) Die Prämie wird auf das beim Mitglied hinterlegte Bankkonto ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach der monatlichen Prüfung durch die Agentur.

(5) Ein Anspruch auf die Prämie besteht nur, wenn das geworbene Mitglied im Mitgliedsantrag die Empfehler-ID des empfehlenden Mitglieds korrekt angegeben hat.

(6) Die MKKV behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder zu beenden. Bereits erworbene Prämienansprüche bleiben hiervon unberührt.

(7) Steuerliche Hinweise: Die Prämie ist beim Empfänger als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig, sofern der Jahresgesamtbetrag 256€ übersteigt. MKKV ist zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung verpflichtet, wenn die Prämie diese Freigrenze überschreitet.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur (Jena).

(5) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung über eine Verbraucherschlichtungsstelle. Die Agentur ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren weder verpflichtet noch bereit.

Kontakt bei Fragen zu den AGB:
MKKV
E-Mail: info@mkkv-ag.de
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